Art. 74 [Gegenstände der konkurrierenden Gesetzgebung]
Die konkurrierende Gesetzgebung erstreckt sich auf folgende Gebiete:
1. das bürgerliche Recht, das Strafrecht und den Strafvollzug, die
Gerichtsverfassung, das gerichtliche Verfahren, die Rechtsanwaltschaft,
das Notariat und die Rechtsberatung;
2. das Personenstandswesen;
3. das Vereins- und Versammlungsrecht;
4. das Aufenthalts- und Niederlassungsrecht der Ausländer;
4a. das Waffen- und das Sprengstoffrecht;
5. den Schutz deutschen Kulturgutes gegen Abwanderung in das Ausland;
6. die Angelegenheiten der Flüchtlinge und Vertriebenen;
7. die öffentliche Fürsorge;
8. die Staatsangehörigkeit in den Ländern;
9. die Kriegsschäden und die Wiedergutmachung;
10. die Versorgung der Kriegsbeschädigten und Kriegshinterbliebenen und
die Fürsorge für die ehemaligen Kriegsgefangenen;
10a. die Kriegsgräber und Gräber anderer Opfer des Krieges und Opfer von
Gewaltherrschaft;
11. das Recht der Wirtschaft (Bergbau, Industrie, Energiewirtschaft,
Handwerk, Gewerbe, Handel, Bank- und Börsenwesen, privatrechtliches
Versicherungswesen);
11a. die Erzeugung und Nutzung der Kernenergie zu friedlichen Zwecken,
die Errichtung und den Betrieb von Anlagen, die diesen Zwecken dienen,
den Schutz gegen Gefahren, die bei Freiwerden von Kernenergie oder durch
ionisierende Strahlen entstehen, und die Beseitigung radioaktiver
Stoffe;
12. das Arbeitsrecht einschließlich der Betriebsverfassung, des
Arbeitsschutzes und der Arbeitsvermittlung sowie die Sozialversicherung
einschließlich der Arbeitslosenversicherung;
13. die Regelung der Ausbildungsbeihilfen und die Förderung der
wissenschaftlichen Forschung;
14. das Recht der Enteignung, soweit sie auf den Sachgebieten der
Artikel 73 und 74 in Betracht kommt;
15. die Überführung von Grund und Boden, von Naturschätzen und
Produktionsmitteln in Gemeineigentum oder in andere Formen der
Gemeinwirtschaft;
16. die Verhütung des Mißbrauchs wirtschaftlicher Machtstellung;
17. die Förderung der land- und forstwirtschaftlichen Erzeugung, die
Sicherung der Ernährung, die Ein- und Ausfuhr land- und
forstwirtschaftlicher Erzeugnisse, die Hochsee- und Küstenfischerei und
den Küstenschutz;
18. den Grundstücksverkehr, das Bodenrecht und das landwirtschaftliche
Pachtwesen, das Wohnungswesen, das Siedlungs- und Heimstättenwesen;
19. die Maßnahmen gegen gemeingefährliche und übertragbare Krankheiten
bei Menschen und Tieren, die Zulassung zu ärztlichen und anderen
Heilberufen und zum Heilgewerbe, den Verkehr mit Arzneien, Heil- und
Betäubungsmitteln und Giften;
19a. die wirtschaftliche Sicherung der Krankenhäuser und die Regelung
der Krankenhauspflegesätze;
20. den Schutz beim Verkehr mit Lebens- und Genußmitteln,
Bedarfsgegenständen, Futtermitteln und land- und forstwirtschaftlichem
Saat- und Pflanzgut, den Schutz der Pflanzen gegen Krankheiten und
Schädlinge sowie den Tierschutz;
21. die Hochsee- und Küstenschiffahrt sowie die Seezeichen, die
Binnenschiffahrt, den Wetterdienst, die Seewasserstraßen und die dem
allgemeinen Verkehr dienenden Binnenwasserstraßen;
22. den Straßenverkehr, das Kraftfahrwesen, den Bau und die Unterhaltung
von Landstraßen für den Fernverkehr sowie die Erhebung und Verteilung
von Gebühren für die Benutzung öffentlicher Straßen mit Fahrzeugen;
23. die Schienenbahnen, die nicht Bundeseisenbahn sind, mit Ausnahme der
Bergbahnen;
24. die Abfallbeseitigung, die Luftreinhaltung und die Lärmbekämpfung.
converted with guide2html by Kochtopf